Rechtliches
Zahlungs- und Auszahlungsbedingungen
1. Grundmodell
Die Zahlungsabwicklung für Buchungen auf „Elektro Camping“ erfolgt über Stripe Connect oder den jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleister.
Der Plattformbetreiber zieht den Mietpreis auf Grundlage einer vom Vermieter erteilten Einziehungs- oder Inkassovollmacht ein und kehrt den Vermieteranteil nach Maßgabe dieser Bedingungen an den Vermieter aus.
Der Vermieter bleibt Vertragspartner des Mietvertrags und wirtschaftlicher Empfänger des Mietpreises abzüglich vereinbarter Plattformprovisionen, offen ausgewiesener Gebühren, Rückerstattungen, Rückbelastungen und sonstiger zulässiger Abzüge.
2. Mietpreis und Fälligkeit
- Der im Checkout als sofort fällig ausgewiesene Betrag wird mit Abschluss der zahlungspflichtigen Buchung fällig.
- Soweit die Plattform ein Teilzahlungsmodell vorsieht, werden Höhe und Fälligkeit der einzelnen Raten vor der Buchung transparent angezeigt.
- Ein Standardmodell kann beispielsweise eine Anzahlung bei Buchung und eine Restzahlung vor Mietbeginn vorsehen.
- Bei kurzfristigen Buchungen kann der Gesamtbetrag sofort fällig sein.
- Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Zahlungsdienstleister die Transaktion technisch bestätigt hat und die Plattform diese Bestätigung dem jeweiligen Vorgang zuordnen konnte. Die bloße Anzeige einer Rückkehr-, Erfolgs- oder Bestätigungsseite nach einem Zahlungsdialog genügt hierfür nicht.
3. Kaution
- Die Kaution wird über die Plattform als eigener, vom Mietpreis vollständig getrennter Zahlungsstrom abgewickelt.
- Sie ist nicht Bestandteil des Mietpreises und wird nicht zusammen mit dem Mietpreis an den Vermieter ausgezahlt.
- Die Plattform darf Kautionshöhe, Fälligkeit, zugelassene Zahlungsarten, Zahlungsstatus, Rückzahlungsstatus, Teilrückzahlungen, Einbehalte und die Zuordnung zu Claims verwalten und dokumentieren.
- Die Kaution wird spätestens zu dem im Checkout, in der Buchungsbestätigung oder im Nutzerkonto ausgewiesenen Zeitpunkt fällig.
- Übergaben dürfen abgelehnt oder Buchungen nach Maßgabe der Plattformregeln storniert oder ausgesetzt werden, wenn die Kaution nicht fristgerecht geleistet wurde.
- Die Kaution kann abhängig von Zahlungsart und Zahlungsdienstleister als tatsächliche Zahlung eingezogen und später ganz oder teilweise erstattet werden. Eine bloße Kartenreservierung oder Autorisierung wird nicht geschuldet.
4. Auszahlungen an Vermieter
- Auszahlungen an Vermieter erfolgen nur über das von der Plattform vorgesehene Stripe-Connect-Setup und werden nach erfolgreichem QR-Check-in eingeplant, sofern Verifizierung, Zahlungsdienstleisterprüfung, vollständige Buchungs- und Kautionszahlungen sowie das Fehlen entgegenstehender Gründe vorliegen.
- Der Plattformbetreiber darf Auszahlungen zurückhalten, solange Zahlungsausfälle, Rückerstattungen, Rückbelastungen, Streitfälle, offene Forderungen, fehlende Übergabebestätigungen, Verifizierungsdefizite oder andere berechtigte Gründe entgegenstehen.
- Die reguläre Vermieterauszahlung betrifft ausschließlich den Mietpreisprozess. Freigegebene Einbehaltsanteile aus der Kaution werden nur im Rahmen des gesonderten Kautions- und Claim-Prozesses an den Vermieter weitergeleitet.
5. Empfehlungs- und Promo-Auszahlungen
- Soweit die Plattform ein Empfehlungs- oder Promo-Programm anbietet, können berechtigte Nutzer eine Promo-Auszahlung erhalten.
- Voraussetzung sind insbesondere eine wirksame Referrer-Zuordnung, der technische Eingang der ersten fälligen Mietzahlung oder Vollzahlung, ein auszahlungsfähiges Konto sowie das Fehlen von Missbrauchsverdacht, Zahlungsstreitigkeiten oder offenen Gegenforderungen zum Zeitpunkt der Einplanung.
- Promo-Auszahlungen können direkt nach bestätigter erster Mietzahlung eingeplant werden. Sie bleiben wirtschaftlich rückforderbar oder verrechenbar, wenn die Grundlage später durch Stornierung, Rückerstattung, Chargeback, Missbrauch oder sonstige berechtigte Gründe entfällt.
- Der Plattformbetreiber darf Promo-Auszahlungen aussetzen, ablehnen, verrechnen oder zurückfordern, wenn die wirtschaftliche Grundlage nachträglich entfällt oder Missbrauchs- bzw. Risikogründe bestehen.
- Promo-Auszahlungen sind kein Bestandteil des Mietpreises und begründen keinen Anspruch des Mieters oder Vermieters aus dem Mietvertrag.
6. Zulässige Abzüge vom Vermieteranteil
- vereinbarte Plattformprovision
- offen ausgewiesene Servicegebühren, soweit vertraglich vereinbart
- Stripe- bzw. Zahlungsdienstleistergebühren, soweit vertraglich zugewiesen
- Rückerstattungen, Chargebacks und Transfer-Reversals
- offene Gegenforderungen, soweit rechtlich und vertraglich zulässig
7. Kautionsfreigabe, Teilrückzahlung und Einbehalt
- Nach dokumentierter Rückgabe wird die Kaution nach Maßgabe der vertraglichen Regeln freigegeben.
- Ohne fristgerecht eröffneten Claim wird sie ganz oder teilweise automatisiert an den Mieter zurückerstattet.
- Wird ein Claim fristgerecht eröffnet, darf die Plattform die Kautionsfreigabe bis zur Prüfung und Entscheidung aussetzen.
- Soweit ein Einbehalt berechtigt ist, darf die Plattform den entsprechenden Anteil aus der Kaution an den Vermieter weiterleiten oder mit offenen Ansprüchen verrechnen;
- ein überschießender Rest ist an den Mieter zurückzuerstatten.
8. Rückerstattungen, Chargebacks und Streitfälle
- Erstattungen an Mieter erfolgen entsprechend den Stornierungs- und Erstattungsbedingungen und nach Maßgabe des eingesetzten Zahlungsdienstleisters.
- Im Fall eines Chargebacks, eines Betrugsverdachts, einer unautorisierten Zahlung oder eines sonstigen Zahlungsstreits darf der Plattformbetreiber Auszahlungen ganz oder teilweise aussetzen.
- Soweit eine Rückbelastung einem Vermietervorgang wirtschaftlich zuzuordnen ist, ist der Plattformbetreiber berechtigt, künftige Auszahlungen zu verrechnen oder Rückforderung zu verlangen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
9. Belegwesen
Die Plattform stellt Buchungsbestätigungen, Zahlungsbelege zum Mietpreis, Kautionszahlungsbelege, Rückzahlungs- oder Einbehaltsbelege sowie plattformeigene Rechnungen bereit.
Soweit Dokumente zur Mietleistung erzeugt werden, sind sie so auszugestalten, dass der Vermieter als Leistender der Mietleistung erkennbar bleibt oder das jeweilige Dokument ausdrücklich im Namen und für Rechnung des Vermieters erstellt wird.
| Mietpreis | eigener Zahlungsprozess über die Plattform |
| Kaution | eigener Kautionsprozess über die Plattform |
| Automatische Vermieterauszahlung | nur aus dem Mietpreisprozess |
| Kautionseinbehalt | nur über dokumentierten Claim-Prozess |
10. Währung, Referenzkurse und Umrechnung
Alle Preise, Kautionen, Gebühren, Erstattungen, Auszahlungen und sonstigen Zahlungsbeträge werden auf der Plattform intern in Euro geführt und verarbeitet. Anzeigen in anderen Währungen dienen der Nutzerfreundlichkeit und stellen eine umgerechnete Darstellung der zugrunde liegenden Euro-Beträge dar.
Für die Umrechnung in andere Währungen verwendet die Plattform grundsätzlich die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Euro-Referenzkurse. Die Referenzkurse sind auf der Website der Europäischen Zentralbank abrufbar: EZB-Euro-Referenzkurse.
Die angezeigten Beträge in einer Fremdwährung können von Kursen anderer Anbieter, Suchmaschinen, Banken, Kartenorganisationen oder Zahlungsdienstleister abweichen. Solche Abweichungen können insbesondere durch unterschiedliche Kursquellen, Aktualisierungszeitpunkte, Rundungen, Gebühren oder Zahlungsdienstleisterkonditionen entstehen.
Maßgeblich für die technische Zahlungsabwicklung, Buchhaltung, Rechnungserstellung, Kautionsabwicklung, Rückerstattungen, Stornierungen, Einbehalte, Provisionen und Auszahlungen bleibt der jeweilige Euro-Betrag. Eine Anzeige in einer anderen Währung begründet keinen Anspruch auf Zahlung, Auszahlung oder Abrechnung zu einem bestimmten Fremdwährungskurs.