Rechtliches
Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsparteien
Der Mietvertrag kommt ausschlieĂlich zwischen dem jeweiligen Vermieter und dem jeweiligen Mieter zustande. Der Plattformbetreiber ist nicht Partei dieses Mietvertrags.
2. ZulÀssige Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und von vorab benannten, nach den Versicherungs- und Angebotsbedingungen zulĂ€ssigen Zusatzfahrern gefĂŒhrt werden.
3. Ăbergabe und RĂŒckgabe
- Ăbergabe und RĂŒckgabe erfolgen am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit.
- Der Zustand des Fahrzeugs wird im Ăbergabe- und RĂŒckgabeprotokoll dokumentiert.
- Die Plattform kann Ăbergabe- und RĂŒckgabeprotokolle mit elektronischen BestĂ€tigungsfunktionen oder signierten QR-Codes bereitstellen. Die elektronische BestĂ€tigung ĂŒber das Nutzerkonto oder einen signierten QR-Link kann als Nachweis fĂŒr Ăbergabe bzw. RĂŒckgabe, Aktivierung oder Beendigung der Mietphase, Auszahlungsplanung und Kautionsfreigabeprozess verwendet werden.
- Bei verspĂ€teter RĂŒckgabe kann der Vermieter Ersatz des daraus entstehenden Schadens verlangen; eine pauschalierte NutzungsentschĂ€digung kann vereinbart werden, soweit dies rechtlich zulĂ€ssig und transparent vereinbart ist.
4. Pflichten des Mieters
- Das Fahrzeug ist pfleglich und entsprechend seiner Bestimmung zu behandeln.
- Ladung, Innenausstattung und technische Einrichtungen sind sachgerecht zu nutzen.
- Gesetzliche Vorschriften, insbesondere Verkehrs-, Zoll- und Umweltvorschriften, sind einzuhalten.
- Warnanzeigen, Defekte, SchĂ€den, UnfĂ€lle, DiebstĂ€hle oder Beschlagnahmen sind unverzĂŒglich zu melden.
5. Reinigung, Betriebsmittel und Kleinreparaturen
- Das Fahrzeug ist im vertraglich geschuldeten Zustand zurĂŒckzugeben. Kosten fĂŒr Kraftstoff, Strom, Maut, Parken, Verwarn- und BuĂgelder trĂ€gt der Mieter, soweit sie in seiner Mietzeit verursacht wurden.
- Notwendige Kleinreparaturen bis zu einer transparent vereinbarten Obergrenze dĂŒrfen nur nach MaĂgabe der Vereinbarung und möglichst nach vorheriger Abstimmung vorgenommen werden.
6. UnfÀlle und SchÀden
- Bei UnfĂ€llen mit Fremdbeteiligung ist regelmĂ€Ăig die Polizei hinzuzuziehen, soweit dies rechtlich oder versicherungsrechtlich geboten ist.
- Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben.
- Alle zur Schadenregulierung erforderlichen Informationen, Fotos und Unterlagen sind zeitnah bereitzustellen.
7. Kaution
Ob und in welcher Höhe eine Kaution geschuldet ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Die Kaution wird ĂŒber die Plattform als eigenstĂ€ndiger, vom Mietpreis getrennter Zahlungsstrom erhoben.
Die Kaution ist nicht Bestandteil des Mietpreises. Ihre Freigabe, TeilrĂŒckzahlung oder ihr Einbehalt richtet sich nach dem dokumentierten RĂŒckgabezustand, fristgerecht eröffneten Claims und den Plattformregeln.
Die Kaution darf mit offenen, dokumentierten Forderungen verrechnet werden, soweit dies nach Mietvertrag, Angebotsbedingungen und Claim-Regeln zulÀssig ist.
8. Nutzungsgebiet
Das zulĂ€ssige Nutzungsgebiet ergibt sich aus dem Angebot und dem Versicherungsschutz. Fahrten auĂerhalb des zulĂ€ssigen Gebiets sind unzulĂ€ssig.
9. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine verschuldensunabhĂ€ngige Haftung fĂŒr bei Vertragsschluss vorhandene SachmĂ€ngel kann â soweit gesetzlich zulĂ€ssig â ausgeschlossen werden.
10. ErgÀnzende Angebotsbedingungen
Soweit im konkreten Angebot ergĂ€nzende, transparente Sonderbedingungen ausgewiesen sind, gehen diese den allgemeinen Mietbedingungen vor, soweit sie nicht gegen zwingendes Recht oder Plattformregeln verstoĂen.