Rechtliche Informationen

Allgemeine Mietbedingungen

1. Vertragsparteien

Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Vermieter und dem jeweiligen Mieter zustande. Der Plattformbetreiber ist nicht Partei dieses Mietvertrags.

2. Zulässige Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und von vorab benannten, nach den Versicherungs- und Angebotsbedingungen zulässigen Zusatzfahrern geführt werden.

3. Übergabe und Rückgabe

  • Übergabe und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit.
  • Der Zustand des Fahrzeugs wird im Übergabe- und Rückgabeprotokoll dokumentiert.
  • Die Plattform kann Übergabe- und Rückgabeprotokolle mit elektronischen Bestätigungsfunktionen oder signierten QR-Codes bereitstellen. Die elektronische Bestätigung über das Nutzerkonto oder einen signierten QR-Link kann als Nachweis für Übergabe bzw. Rückgabe, Aktivierung oder Beendigung der Mietphase, Auszahlungsplanung und Kautionsfreigabeprozess verwendet werden.
  • Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter Ersatz des daraus entstehenden Schadens verlangen; eine pauschalierte Nutzungsentschädigung kann vereinbart werden, soweit dies rechtlich zulässig und transparent vereinbart ist.

4. Pflichten des Mieters

  • Das Fahrzeug ist pfleglich und entsprechend seiner Bestimmung zu behandeln.
  • Ladung, Innenausstattung und technische Einrichtungen sind sachgerecht zu nutzen.
  • Gesetzliche Vorschriften, insbesondere Verkehrs-, Zoll- und Umweltvorschriften, sind einzuhalten.
  • Warnanzeigen, Defekte, Schäden, Unfälle, Diebstähle oder Beschlagnahmen sind unverzüglich zu melden.

5. Reinigung, Betriebsmittel und Kleinreparaturen

  • Das Fahrzeug ist im vertraglich geschuldeten Zustand zurückzugeben. Kosten für Kraftstoff, Strom, Maut, Parken, Verwarn- und Bußgelder trägt der Mieter, soweit sie in seiner Mietzeit verursacht wurden.
  • Notwendige Kleinreparaturen bis zu einer transparent vereinbarten Obergrenze dürfen nur nach Maßgabe der Vereinbarung und möglichst nach vorheriger Abstimmung vorgenommen werden.

6. Unfälle und Schäden

  • Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung ist regelmäßig die Polizei hinzuzuziehen, soweit dies rechtlich oder versicherungsrechtlich geboten ist.
  • Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben.
  • Alle zur Schadenregulierung erforderlichen Informationen, Fotos und Unterlagen sind zeitnah bereitzustellen.

7. Kaution

Ob und in welcher Höhe eine Kaution geschuldet ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Die Kaution wird über die Plattform als eigenständiger, vom Mietpreis getrennter Zahlungsstrom erhoben.

Die Kaution ist nicht Bestandteil des Mietpreises. Ihre Freigabe, Teilrückzahlung oder ihr Einbehalt richtet sich nach dem dokumentierten Rückgabezustand, fristgerecht eröffneten Claims und den Plattformregeln.

Die Kaution darf mit offenen, dokumentierten Forderungen verrechnet werden, soweit dies nach Mietvertrag, Angebotsbedingungen und Claim-Regeln zulässig ist.

8. Nutzungsgebiet

Das zulässige Nutzungsgebiet ergibt sich aus dem Angebot und dem Versicherungsschutz. Fahrten außerhalb des zulässigen Gebiets sind unzulässig.

9. Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel kann – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen werden.

10. Ergänzende Angebotsbedingungen

Soweit im konkreten Angebot ergänzende, transparente Sonderbedingungen ausgewiesen sind, gehen diese den allgemeinen Mietbedingungen vor, soweit sie nicht gegen zwingendes Recht oder Plattformregeln verstoßen.